In der Richtlinie 1999/30/EG der Europäischen Union sind Immissionsgrenzwerte und Alarmschwellen für Rußpartikel und NOx-Konzentrationen - vor allem für Großstädte relevant - festgelegt worden. So beträgt der Tagesmittelwert seit 1. Januar 2010 für Feinstaub (PM10) nur noch 40 µg/m³, der pro Kalenderjahr lediglich siebenmal überschritten werden darf. In einer zweiten Stufe wurden in 2010 die Jahresmittelwerte für Partikel PM10 von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt. Der Immissionsjahresgrenzwert für Stickoxide wurde am 1. Januar 2010 ebenfalls drastisch gesenkt. Für Stickstoffdioxid (NO2) beträgt dieser Grenzwert nur noch 40 µg/m³.


Aufgrund massiver Feinstaubüberschreitungen sahen sich zahlreiche Städte gezwungen, Umweltzonen einzuführen. Damit sollten große Feinstaubemittenden wie PKW und vor allem LKW aus den Umweltzonen verbannt werden. Zunächst genügte es oft noch, eine rote Feinstaubplakette zu haben, doch inzwischen dürfen in vielen Städten nur noch Fahrzeuge mit grünen Feinstaubplaketten einfahren.
Die Gründe sind wie folgt:
Vorteile:
Die Partikelminderung mittels PM-METALIT® ist sowohl für PKW- als auch LKW-Anwendungen geeignet.

Beispiel: Nachrüstung PKW-Katalysator

Beispiel: Nachrüstung LKW-Katalysator